Stand: Berlin, den 21.06.2021
Am 21. Juni 2021 jährt sich das bundesweit einmalige Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Mit Inkrafttreten des LADG ist ein Stein für einen besseren Diskriminierungsschutz ins Rollen gebracht worden, der auch in anderen Bundesländern für Diskussionen und Bewegung gesorgt hat. Anlässlich des einjährigen Bestehens zieht der Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. (advd) Bilanz:
Die Aufregung um das Inkrafttreten des LADG vor einem Jahr war groß: Während Beratungsstellen und Antidiskriminierungsverbände das Gesetz feierten, wurde es vor allem auf Seiten der Polizeigewerkschaften verteufelt. Doch eine herbeigeredete Klagewelle ist ausgeblieben. Für Expert:innen nicht überraschend, denn trotz der Beweiserleichterungen im Antidiskriminierungsrecht, ist der Nachweis von Diskriminierung nach wie vor schwierig und die Rechtsdurchsetzung weiterhin hürdenreich.
So auch die Bilanz der Berliner Antidiskriminierungsberatungsstellen und Verbände in ihrer Pressemitteilung vom 15.06.21, die ansonsten positiv auf 1 Jahr LADG zurückschauen. Letztlich ist es aber noch zu früh, um eine echte Bilanz ziehen zu können, denn damit ein neues Gesetz in der Praxis ankommt, braucht es Zeit und begleitende Maßnahmen: Betroffene müssen ausreichend darüber informiert werden, dass und welche Rechte sie haben, wenn sie Diskriminierung erfahren und an wen sie sich wenden können. Beratungsstellen und Antidiskriminierungsverbände müssen sich erst noch mit dem Gesetz und den neuen Instrumenten vertraut machen. Durch das LADG ist erstmals die Möglichkeit der Verbandsklage gegeben, doch die Umsetzung ist voraussetzungsvoll und muss finanziert werden können. Und nicht zuletzt muss sich die Berliner Verwaltung auf die neuen Vorgaben des LADGs einstellen.
In jedem Fall hat das Berliner LADG eine bundesweite Diskussion um Diskriminierungsschutz entfacht und erste Früchte getragen: In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben sich die neuen Koalitionen im Mai darauf geeinigt, ein LADG auf den Weg zu bringen; in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen wird die Einführung eines LADG ebenfalls in Erwägung gezogen. Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd, begrüßt diese Entwicklungen und erklärt:
„Berlin ist mit gutem Beispiel vorangegangen, jetzt müssen weitere Länder nachziehen. Daher fordern wir die Einführung eines bundesweiten Antidiskriminierungsgesetzes sowie die Verankerung von LADGs in allen Bundesländern.“
Pressekontakt:
Bich Tran
Mail: bich.tran@antidiskriminierung.org
Tel: +49 176 45717292
Die Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden.
Laut Umfrage des MEDIENDIENSTES könnten andere Bundesländer nun mit der Umsetzung von LADGs nachziehen. In NRW ist bisher leider kein LADG in Planung. Mehr zu dem Bericht des MEDIENSTIENSTES hier.