Vernetzungs- und Lobbyarbeit

Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen mit Organisationen und Einrichtungen, die sich gegen Diskriminierung und Rassismus engagieren. Erarbeitung und Implementierung von Antidiskriminierungskonzepten auf kommunaler, landes- und bundesweiter Ebene.

Kommunale Ebene

Antidiskriminierungsarbeit in Köln

Diskriminierung ist eine besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Sie findet auf verschiedenen Ebenen statt und tritt in unterschiedlichen Formen in Erscheinung. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ist und bleibt eine kontinuierliche gesellschaftspolitische Herausforderung, die stärker als bisher als eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe begriffen und als politisches Handlungsfeld erkannt werden muss.

Die Antidiskriminierungsarbeit in Köln wird bereits seit mehreren Jahren von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren geleistet.

Ausschlaggebend für den Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit in Köln war der Beschluss eines Aktionsprogramms für ein friedliches Miteinander und gegen Intoleranz und Rechtsradikalismus durch den Rat der Stadt Köln vom 14.12.2000. Neben der Neueinrichtung der Stelle einer Antidiskriminierungsbeauftragten im Interkulturellen Referat der Stadt Köln wurde die finanzielle Förderung der Antidiskriminierungsbüros der freien Träger und die Vernetzung der Antidiskriminierungsarbeit der Kommune und der nichtstädtischen Einrichtungen beschlossen.

Leider existiert seit den Kürzungsmaßnahmen im Jahre 2013 kein städtisches Antidiskriminierungsbüro mehr und die Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten wurde gestrichen. Einige Arbeitsgebiete – wie der neue Diversitybereich – wurden dem Kommunalen Integrationszentrum zugeordnet. Aufgrund der Streichung gibt es jetzt bedauerlicherweise nur noch zwei kommunal geförderte Antidiskriminierungsbüros. Neben dem ADB / ÖgG bietet auch das Antidiskriminierungsbüro des Caritasverbands Beratung und Unterstützung an. Diese beiden Stellen sind in einem kontinuierlichen fachlichen Austausch und arbeiten bei Bedarf eng im Bereich der Fallberatung zusammen. Zudem werden gemeinsame Aktionen im öffentlichen Bereich geplant und durchgeführt.

Arbeitskreis „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“

Aus der Kooperation der Einrichtungen im früher existierenden Kölner „Drei-Säulen-Modell“ (ADB /ÖgG, ADB des Caritasverbands und des Interkulturelles Referat) ist 2004 durch die Gründung des Arbeitskreises „Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ eine Vernetzung der Antidiskriminierungsarbeit mit weiteren Schwerpunkten/Inhalten hervorgegangen.

Im Arbeitskreis arbeiten Initiativen, Organisationen und Behörden zusammen, die sich entweder schon langfristig in der Antidiskriminierungsarbeit engagieren oder diesen Bereich zu einem neuen Schwerpunkt ihrer Arbeit machen (wollen).

Antidiskriminierungsarbeit in NRW

Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros NRW

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland gewesen, das im Rahmen eines Modellprojektes zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung die Förderung einer relativ großen Zahl von Antidiskriminierungsprojekten umgesetzt hat.

Damit sollte der Diskriminierung von Migrant_innen und People of Color durch Analyse ihrer Erscheinungsformen und Ursachen sowie durch aktive Maßnahmen der Prävention und der Beratung entgegen gewirkt werden.

Die Landesregierung NRW fördert seit 1997 Maßnahmen gegen Diskriminierung und zur Bekämpfung von Rassismus.

Das ADB Köln/ÖgG ist seit 2003 Bestandteil dieser mit Landesmitteln geförderten Antidiskriminierungsprojekte.

Die Antidiskriminierungsbüros NRW mit Sitz in Aachen, Dortmund, Duisburg, Köln und Siegen arbeiten auf der Grundlage der Menschenrechte und setzen sich mit verschiedenen Maßnahmen und Strategien für Gleichbehandlung, gegen Rassismus und Diskriminierung ein. In den vergangenen Jahren hat das Netzwerk eine effiziente Vernetzungsstruktur sowie eine etablierte Infrastruktur von Anlaufstellen in NRW für von Diskriminierung Betroffene hervorgebracht, die bundesweit bislang einzigartig ist. Hierdurch übernehmen die mit Landesmitteln geförderten Antidiskriminierungsbüros NRW eine zentrale Rolle bei der nachhaltigen Implementierung der landes- und zunehmend auch bundesweiten Antidiskriminierungsarbeit.

Die spezifischen Aufgaben und Zielsetzungen des Netzwerkes reichen von der Erarbeitung von gemeinsamen Grundlagen und Qualitätskriterien der Antidiskriminierungsarbeit sowie von Positionen zum Rechtsschutz gegen Diskriminierung über die Qualifizierung und Professionalisierung von Beratungsstellen und MultiplikatorInnen bis hin zu Präventions-, Bildungs-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Weitere Informationen unter www.nrwgegendiskriminierung.de

Stiftung „Leben ohne Rassismus“

Rassifizierte Menschen sind einer Vielzahl von Benachteiligungen ausgesetzt – durch Ämter und Behörden, beim Zugang zu sozialen Systemen, zum Bildungs- und Ausbildungsbereich, im Beschäftigungswesen und auf dem Wohnungsmarkt. Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (2006) wurde die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen ethnischen Herkunft vielfältig geächtet: Im Arbeitsbereich und überall dort, wo Bürger_innen sonst Verträge über Güter oder Dienstleistungen abschließen, sind Diskriminierungen untersagt.

Damit ist eine der zentralen Forderungen der Antidiskriminierungsbüros in NRW erfüllt worden. Gleichwohl wird die effektive Umsetzung für den Einzelnen davon abhängen, vor Gericht sein Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Das scheitert oftmals an den nicht ausreichenden finanziellen Mitteln der Betroffenen und den fehlenden Möglichkeiten einer kompetenten Rechtsberatung.

Aus diesem Grund hat das Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW, die seit über 9 Jahren Beratung in Fällen von rassistischer Diskriminierung durchführen, die Stiftung „Leben ohne Rassismus – Rechtshilfe für Betroffene und Gegner von Rassismus“ ins Leben gerufen. Der vorrangige Stiftungszweck besteht in der finanziellen Unterstützung sowie Beratung und Begleitung von Betroffenen bei Klagen gegen Diskriminierung.

Der Stiftungsbeirat nimmt Einzelfälle auf, die gerichtsverwertbar sind und

  • die dazu beitragen, bestehendes (Antidiskriminierungs-)Recht durch Urteile zu klären und dessen Anwendung zugänglicher und effektiver zu machen;
  • die bestehende Rechtsschutzlücken aufzeigen, die durch ein entsprechendes Urteil geschlossen werden; die neue Rechtsinstrumente bzw. Auslegungsweisen hervorbringen, um Betroffene besser gegen Diskriminierung zu schützen;
  • bei denen die Betroffenen bereit sind, eine Klage gegen die erlittene Diskriminierung einzureichen.

Der Beirat wählt nach ausführlicher Prüfung anhand dieser Kriterien einen oder mehrere Fälle von Diskriminierung aus. Die Kläger_innen werden im Rahmen des Stiftungsertrages finanziell unterstützt sowie ideell begleitet. Im Einvernehmen mit der_dem Kläger_in wird die Fallbegleitung durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten begleitet.

Sie möchten die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ ganz einfach beim Einkaufen unterstützen? Die Stiftung Leben ohne Rassismus ist sowohl bei WeCanHelp als auch bei Gooding als gemeinnützige Organisation registriert. Hier finden Sie die Links zu den jeweiligen Seiten.

https://www.wecanhelp.de/nrwgegendiskriminierung

https://www.gooding.de/stiftung-leben-ohne-rassismus-89941

Für mehr Informationen: https://www.oegg.de/mitarbeit/ unter WeCanHelp und Gooding.

 

Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

Am 22.05.2007 wurde in Berlin der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) gegründet.

Erstmals schließen sich bundesweit unabhängige Antidiskriminierungsbüros/-stellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen vornehmlich aus der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit zusammen. Die Mitgliedsorganisationen des Verbandes verfügen in diesen Bereichen über langjährige Erfahrung auf lokaler, regionaler und Bundesebene. Der advd bündelt fachliches Wissen, Ressourcen und Engagement und trägt damit zur Stärkung einer bundesweiten Antidiskriminierungskultur bei.

Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Dieses beschränkt sich nicht nur auf die Vermeidung unmittelbarer Menschenrechtsverletzungen, sondern umfasst auch den Schutz vor indirekten Formen von Benachteiligung und struktureller Diskriminierung.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland tritt entschieden für die Interessen von Diskriminierung Betroffener ein. Er betreibt eine aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Der advd strebt dabei eine konstruktive Zusammenarbeit mit Politik, Behörden, der Wirtschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren an, um individuelle und institutionelle Benachteiligungen aufzudecken und zu überwinden. Einen besonderen Schwerpunkt legt der advd dabei auf die Stärkung (Empowerment) von Betroffenen.