Beratung
Im AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln erhalten Betroffene von rassistischer Diskriminierung qualifizierte Beratung. Dabei berücksichtigen wir als ADB Köln die Verwobenheit von Rassismus mit weiteren Diskriminierungsformen wie z.B. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, des Alters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status.
Wir
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- beraten zu Möglichkeiten der Intervention bei diskriminierenden rassistischen Vorfällen und Übergriffen.
- unterstützen Ratsuchende und begleiten sie beim gemeinsam beschlossenen Vorgehen durch den Prozess der Fallklärung.
- dokumentieren systematisch alle Vorfälle, die von Betroffenen und Zeug*innen gemeldet werden.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Wir sind ein multiperspektivisches und rassismuserfahrenes Team.
Nach vorheriger Absprache ist die Beratung auch auf Englisch, Farsi, Polnisch und Spanisch möglich. Wir bemühen uns darum, Dolmetscher*innen für andere Sprachen zur Verfügung zu stellen.
Terminabsprache & Kontakt
Bitte beachten Sie, dass für Beratungsgespräche eine Terminabsprache erforderlich ist.
Wenn Sie beraten werden wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an beratung@oegg.de mit Informationen zu Ihrem Vorfall (mehr dazu siehe unten) oder rufen Sie uns unter 0221 / 964 76 300 an. Telefonisch sind wir dienstags und mittwochs von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie, dass es bei Krankheitsfällen o. Ä. zu Abweichungen bei den Telefonzeiten kommen kann.
Wenn Sie uns per E-Mail Ihren Fall kurz schildern, beantworten Sie nach Möglichkeit bitte folgende Fragen:
- Wann ist der Vorfall passiert? Nennen Sie bitte ein Datum oder einen Zeitraum.
- Wo ist der Vorfall passiert? Ist der Vorfall in NRW passiert?
- Aufgrund welchen Merkmals oder welcher Merkmalen hat Ihrer Meinung nach die Diskriminierung stattgefunden? (z.B. Hautfarbe, Sprache, Staatsangehörigkeit, Religion, …)
- Was ist passiert? Schildern Sie kurz den Fall: Wer hat diskriminiert? Was wurde (nicht) gesagt/gemacht woran Sie die Diskriminierung festmachen?
- Welche Art von Unterstützung wünschen Sie sich von uns?
Wenn Sie keinen Beratungsbedarf haben, sondern nur eine Diskriminierung melden möchten, nutzen Sie bitte folgende Seite Diskriminierungsvorfall melden.
Wartezeiten & Fristen
Da es bei uns zu längeren Wartezeiten kommen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es für Sie wichtig sein kann, bestimmte Fristen im Blick zu behalten.
Wichtige Fristen sind:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen bei Diskriminierung, wenn die Diskriminierung im Arbeitsleben oder im Bereich Güter- und Dienstleistung (Wohnungsvermietung, beim Einkaufen, Bankkontoeröffnung, Fitnessstudio u.a.) stattgefunden hat.
Betroffene können unter anderem das Recht auf Schadensersatz und Entschädigung haben. Dafür müssen sie gegenüber der diskriminierungsverantwortlichen Seite (Arbeitgeber*in, Vermieter*in, …) innerhalb von zwei Monaten Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung außergerichtlich und schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis über eine Diskriminierung.
Diese Frist zu beachten, d.h. nicht verstreichen lassen ist wichtig, weil ansonsten die Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung erlöschen.
Eine Besonderheit besteht im Bereich Arbeit: Im Falle einer Kündigung können Betroffene innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dies ist notwendig, damit das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst bzw. die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht wirksam wird.
Unser Beratungsansatz
Dem Empowerment-Ansatz folgend besteht unser oberstes Ziel darin, Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, zu stärken. In einem geschützten Rahmen stehen professionelle Berater*innen zur Verfügung, mit denen über das Erlebte gesprochen werden kann. Die beraterische Haltung orientiert sich immer an den Ratsuchenden. Sie werden darin unterstützt, selbstverantwortlich und in Eigenregie für ihre Rechte einzutreten. Die Perspektive der Betroffenen sowie deren Bedürfnisse und Ziele stehen im Mittelpunkt der Beratung. Daher werden auch nur gemeinsam mit ihnen und in enger Absprache Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten erarbeitet.
Interventionsmöglichkeiten
Mögliche Interventionen sind:
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- Erste Einschätzung zu Rechten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – mit juristischer Unterstützung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)- und nicht rechtlichen Handlungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG (mit juristischer Unterstützung nach dem RDG)
- fallbezogene Recherche
- Kontaktaufnahme mit der diskriminierungsverantwortlichen Seite (auch anonym möglich)
- Einreichen eines Beschwerdebriefs/Anforderung einer Stellungnahme
- Zusammenarbeit mit anderen Fachberatungsstellen und ggf. Vermittlung an andere Beratungsstellen
- psychoemotionale Unterstützung.
