Stand: 12.05.2021

Das Arbeitsgericht Münster hat am 25.03.2021 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster zu Entschädigungszahlungen und Entfristung einer Schwarzen Mitarbeiterin verurteilt. Die Klägerin verklagte 2020 die Universität Münster u.a. auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen der unrechtmäßigen Nutzung und rassistischer Inkontextsetzung ihres Fotos sowie aufgrund einer ausstehenden Entfristung ihres Arbeitsvertrags.

Die Klägerin ist die einzige promovierte Schwarze Beschäftigte in der Verwaltung der Universität Münster. Seit 2016 ist sie Koordinatorin des Postdoc Programmes und zuständig für den Aufbau des Programmes, für Individualberatungen, Trainings zu Karriereunterstützung und Verwaltung eines Förderprogramms. Sie berichtete dem AntiDiskriminierungsBüro Köln (Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.), dass sie auf verschiedenen Ebenen immer wieder rassistische Diskriminierung erlebte. Die Situation spitzte sich zu, nachdem die Universität ein Foto, auf dem sie abgebildet ist, ohne ihr Einverständnis für die Info-Broschüre „University of Münster, Excellent Research, Great Place to Be“ veröffentlichte. Mehrfach bat sie leider erfolglos um Rückruf der Broschüre und suchte Kontakt zum Personalrat sowie zuständigen Vorgesetzen. Erst nach Einschalten ihrer Rechtsanwältin Frau Silke Stiewe, zog die Universität Münster die noch im Umlauf befindlichen Broschüren zurück. Die Anerkennung des Schadens aber lehnte sie ab. „Das bedeutet nicht nur eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, vielmehr wurde mein Schwarzsein benutzt, um eine Situation an der Universität Münster abzubilden, die von meinen persönlichen Erfahrungen stark abweicht“ so die Klägerin.

„Es ist es eine verbreitete Strategie von Institutionen und Behörden, eine vermeintliche Diversität hinsichtlich der Herkünfte und Religionszugehörigkeiten von Beschäftigten mithilfe von Image-Kampagnen abzubilden“, so die Beraterin des ADB Köln. „Schwarze Menschen, Menschen of Color und/oder Muslima werden als Token genutzt, um der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass die Arbeitsbedingungen für rassifizierte Menschen einem diversitätsbewussten Standard entsprechen. Dies steht oft und auch in diesem Fall in starkem Widerspruch zu den diskriminierenden Erfahrungen und strukturellen Hindernissen, mit denen sich diese Personengruppe auseinandersetzen muss.“

Mit Bekanntwerden der Klage gegen ihre Arbeitgeberin setzte die Universität Münster aus „verwaltungstechnischen“ Gründen jede weitere Klärung von strittigen Punkten aus. Die Klägerin beschreibt die Arbeitssituation als äußerst belastend. Sie sah sich nicht erst seit der Klage mit rassistischer Diskriminierung innerhalb der Universität konfrontiert. Seitdem kam aber auch Maßregelung für sie dazu.

„Strukturelle Diskriminierung aufgrund der Herkunft lassen sich nicht nur schwer nachweisen, meist besitzt die entsprechende Institution viel Macht und nutzt ihren Einfluss, um die Beschuldigungen und Kritiken von betroffenen Personen als haltlose Vorwürfe zu relativieren bzw. personelle Konsequenzen folgen zu lassen“, so die Beraterin.

Die Klägerin ergriff die Chance das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nutzen und mit einer fachlichen Begleitung des ADB Köln und rechtlichem Beistand gegen die Universität Münster zu klagen. Sie bekam zwar Recht zugesprochen, allerdings müssen jetzt auch strukturelle Veränderungen folgen. „Eine Forderung ist,“ so die Klägerin, „dass die Universität Münster sich mit rassismuskritischer Organisationsentwicklung befasst und nachhaltige Ergebnisse anstrebt.“

Das AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln in Trägerschaft des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. setzt sich seit 1995 aktiv dafür ein, eine Antidiskriminierungskultur zu verwirklichen. Das Büro berät und begleitet Menschen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, und ermutigt diese, für ihre Rechte einzustehen.

 

Pressekontakt:

Sandra Karangwa, Beraterin und Referentin des AntiDiskriminierungsBüro Köln, (ÖgG e.V.)
Mail: sandra.karangwa@oegg.de
Tel: 0176/42296862

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Die Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden: PM_Klage gegen Universität Münster