Beratung
Im Anti-Diskriminierungs-Büro (ADB) Köln helfen wir Menschen, die rassistische Diskriminierung erlebt haben.
Wir wissen: Rassismus tritt oft zusammen mit anderen Formen von Diskriminierung auf.
Zum Beispiel wegen:
- Geschlecht
- Behinderung oder chronischer Krankheit
- Alter
- sexueller Identität
- sozialer Lage
Was wir machen:
- Wir erklären, was man bei rassistischer Diskriminierung tun kann.
- Wir unterstützen Betroffene und begleiten sie Schritt für Schritt.
- Wir klären gemeinsam, was passiert ist.
- Wir schreiben in Absprache gemeldete Vorfälle anonymisiert auf.
Die Beratung ist kostenlos.
Auf Wunsch bleibt sie anonym.
Unser Team hat viele Perspektiven und viel Erfahrung mit Rassismus.
Nach Absprache beraten wir auch auf:
- Englisch
- Farsi
- Lettisch
- Polnisch
- Russisch
Für andere Sprachen versuchen wir, Dolmetscher*innen zu organisieren.
Terminvereinbarung & Kontakt
Für ein Beratungsgespräch brauchen Sie einen Termin.
So können Sie uns erreichen:
E-Mail: beratung@oegg.de.
Schreiben Sie uns bitte kurz, worum es geht.
Telefon: 0221 / 964 76 300
Sie erreichen uns montags, dienstags und mittwochs von 09:00 bis 13:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Die Zeiten können sich ändern, zum Beispiel bei Krankheit.
Vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 sind wir telefonisch nicht erreichbar (wegen Urlaub).
Wenn Sie keine Beratung möchten, sondern nur einen Vorfall melden, nutzen Sie bitte die Seite:
https://www.oegg.de/diskriminierung-melden/
Wartezeiten & wichtige Fristen
Es kann sein, dass Sie bei uns länger auf einen Termin warten müssen. Trotzdem sind manche Fristen für Sie wichtig. Bitte achten Sie darauf:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das AGG schützt Sie, wenn Sie in folgenden Bereichen diskriminiert wurden:
- Arbeit (z. B. im Job, bei Bewerbungen)
- Güter und Dienstleistungen, z. B. bei Wohnungsvermietung, beim Einkaufen, beim Eröffnen eines Bankkontos, im Fitnessstudio…
Menschen, die diskriminiert wurden, haben manchmal Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.
Damit dieser Anspruch gilt, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten schriftlich eine Beschwerde an die verantwortliche Stelle schicken.
Das kann z. B. eine Arbeitgeberin oder Vermieter*in sein.
Die Frist von zwei Monaten beginnt, sobald Sie von der Diskriminierung erfahren haben.
Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie keine Entschädigung oder keinen Schadensersatz mehr verlangen.
Besonderheit im Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, ist eine weitere Frist wichtig:
Sie können innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Nur so bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen oder die Änderung der Arbeitsbedingungen wird nicht gültig.
Unser Beratungsansatz
Unser Ziel ist es, Menschen zu stärken, die Diskriminierung erlebt haben. Das nennt man auch Empowerment.
In einem sicheren Raum können Sie mit unseren professionellen Berater*innen über das Erlebte sprechen.
Wir orientieren uns immer an Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Zielen.
Wir unterstützen Sie dabei, selbstbestimmt für Ihre Rechte einzutreten. Alle Schritte und Entscheidungen werden gemeinsam besprochen.
Mögliche Schritte (Interventionen)
Wir können zum Beispiel:
- Kontakt zur genannten Einrichtung, Institution, Behörde oder Person aufnehmen (also zu der Stelle, gegen die sich die Beschwerde richtet)
- eine Stellungnahme dieser Stelle anfordern.
- Ihnen andere passende Beratungsstellen vermitteln.
- Sie bei rechtlichen Möglichkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterstützen.
